Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diese Webseite und alle Rechtsgeschäfte von sei dankbar by Christina Astor („Veranstalter“) mit seinem Vertragspartner (“Kunde/Teilnehmer”). Hierzu zählen alle Transaktionen im Zusammenhang mit Dienstleistungen des Veranstalters. (2) Soweit der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist (= Unternehmer im Sinne des § 14 BGB), gelten diese Geschäftsbedingungen auch für künftige Rechtsgeschäfte zwischen ihm und dem Veranstalter. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Kunden gelten nicht. (3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich in Deutsch interpretiert und ausgelegt. Alle Mitteilungen und Korrespondenzen werden ausschließlich in dieser Sprache verfasst. (4) Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Webseite www.sei-dankbar.de eingesehen werden.

2. Zustandekommen des Vertrages I Vertragsgegenstand

(1) Angebote des Veranstalters sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Webseite www.sei-dankbar.de stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, über diese Webseite, per E-Mail oder per Telefon zu bestellen. (2) Durch Übermittlung seiner Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per E-Mail oder durch mündliche Absprache, gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot für den Vertragsschluss ab. (3) Soweit der Kunde ein Angebot zur Teilnahme an einer Veranstaltung abgibt (z.B. einen Anmeldebogen abgibt) und dabei ausdrücklich offenlässt, an welchem der mehreren benannten und angebotenen Termine er letztendlich teilnehmen wird/möchte, ist sein Angebot dennoch verbindlich und wirksam, d.h. bei entsprechender Annahme durch den Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, an einem der Termine teilzunehmen. (4) Ein Kaufvertrag mit dem Veranstalter kommt erst zustande, wenn der Veranstalter ausdrücklich die Annahme des Kaufangebotes innerhalb von 6 Wochen annimmt (Auftragsbestätigung). Ausnahme: Bei Zahlung mit Vorkasse und PayPal erfolgt die Annahme der Bestellung unmittelbar mit Ihrer Bestellung. (5) Eine Exklusivität besteht nicht, d.h. der Veranstalter kann seine Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Kunden anbieten. (6) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Trainer bei unseren Veranstaltungen, soweit dieser nicht ausdrücklich als fester Bestandteil der Veranstaltung angekündigt bzw. vereinbart ist. (7) Der Veranstalter kann einzelne Bestandteile einer Veranstaltung ändern, wenn dies erforderlich und für den Teilnehmer zumutbar ist und damit nicht wesentliche Teile der Veranstaltung verändert würden. (8) Durch die Teilnahme an einer Veranstaltung verspricht der Veranstalter keinen konkreten oder bestimmten Erfolg oder ein Ergebnis, und er gibt insoweit auch keine Garantien ab, soweit der Erfolg oder die Garantie nicht ausdrücklich vereinbart ist.

3. Vergütung I Preise

(1) Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach dem Veranstaltungsprogramm des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Tagungspauschalen seitens der Veranstaltungsstätte nicht in der Teilnahmegebühr enthalten. (2) Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig und zu zahlen, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. (3) Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe derzeit 19%.

4. Zahlungsbedingungen I Verzug

(1) Die Zahlung erfolgt per Überweisung der gestellten Rechnung an: Christina Astor, IBAN: DE81 1001 1001 2623 6428 13, BIC: NTSBDEB1XXX. (2) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Kunden versandt wird, wird ihm eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird. (3) Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen bzw. den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn die vereinbarte Teilnahmegebühr oder sonstige fällige Fremd- und Drittkosten nicht oder nicht vollständig spätestens vor Beginn der Veranstaltung bezahlt sind. Der Veranstalter behält in diesem Fall aber den Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühren und Kosten.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen I Retreats

(1) Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann nicht auf verschiedene Teilnehmer aufgeteilt werden. (2) Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig und kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn a.) er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder zu stören beabsichtigt, oder er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält oder zu verhalten beabsichtigt, oder er den Anweisungen des Trainers nicht Folge leistet, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann und eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist, oder b.) er unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln oder Antidepressiva oder Psychopharmaka steht, die seine Reaktionsfähigkeit und sein Körperbefinden beeinträchtigen können, oder c.) er Werbung jeder Art ohne vorherige, ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters durchführt, oder d.) er die Veranstaltung zu vertragsfremden und veranstaltungsfremden Zwecken nutzt oder zu nutzen beabsichtigt. Zu dem Ausschluss ist der die Veranstaltung leitende Trainer befugt. Der Veranstalter behält in diesem Fall des Ausschlusses seinen Anspruch auf die Teilnahmegebühren zuzüglich etwa zu zahlender Tagungspauschalen und anderer Fremdkosten. Weitere Schadenersatzansprüche und Kostenerstattungsansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend bei körperlichen oder gesundheitlichen Problemen des Teilnehmers, die nach Ansicht des Veranstalters und/oder Trainers die ordnungsgemäße Teilnahme des Teilnehmers oder anderer Teilnehmer beeinträchtigen könnten.
(4) Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
(5) Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung das Einverständnis, dass von ihm Bilder, Ton und Videoaufnahmen angefertigt werden dürfen. Diese können vom Veranstalter auch zu eigenen Werbezwecken, in Print- und Onlinemedien verbreitet und veröffentlicht werden. Das Einverständnis erfolgt räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt. Die Aufnahmen gibt der Veranstalter nicht an unbefugte Dritte weiter.
(6) Soweit die Veranstaltung nicht in Deutschland stattfindet, ist der Teilnehmer selbst für die rechtzeitige Anreise, Rückreise und Einhaltung etwaiger Einreisebestimmungen und deren rechtzeitiger Vorbereitung (z.B. Beschaffung ggf. notwendiger Unterlagen) verantwortlich. Der Veranstalter spricht lediglich eine Empfehlung der Reiseorganisation aus. Die vorgegebene Veranstaltungspauschale ist jedoch verpflichtend.

6. Sicherheit und Gesundheit

(1) Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Veranstaltung nicht frei von Risiken ist. Natürlich bemüht sich der Veranstalter schon bei der Planung um die größtmögliche Sicherheit, doch es gibt viele Faktoren, die er nicht oder nur wenig beeinflussen kann.
(2) Daher sind folgende Hinweise dringend zu beachten: a.) Befolgen Sie die Anweisungen des Trainers und des Personals unbedingt. b.) Sollten Sie feststellen oder das Gefühl haben, für eine Maßnahme nicht geeignet zu sein, geben dem Trainer bitte umgehend Bescheid. c.) Sollten Sie feststellen, dass andere Teilnehmer ungeeignet sind (z.B. alkoholisiert, verängstigt o.Ä.), informieren Sie bitte den Trainer ebenfalls.
(3) Soweit Sie nach der Veranstaltung oder nach der Lektüre der Unterlagen/Medien das dort erlernte bzw. erfahrene Wissen bei Ihnen selbst oder an Dritten anwenden oder umsetzen, kann der Veranstalter selbstverständlich keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Anwendung bzw. Umsetzung rechtmäßig und korrekt erfolgt.
(4) Soweit Sie ärztlich verordnete Medikamente einnehmen und/oder ärztlich verordnete Maßnahmen bzw. Maßnahmen, die auf einem medizinischen Befund beruhen, durchführen, sollten Sie aufgrund der besuchten Veranstaltung eine Veränderung der Medikation bzw. Maßnahmen nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt vornehmen. Das bedeutet, dass der Teilnehmer aus einer Teilnahme an einem Seminar oder Coaching nicht herleiten kann, dass er ärztlich verordnete Medikamente oder medizinische Maßnahmen nicht ohne Rücksprache mit seinem Arzt absetzen oder die Dosierung bzw. verordnete Einnahme verändern dürfte.

7. Urheberrechte

(1) Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht haben sollten. Der Teilnehmer darf die Unterlagen und Dateien nur für den Privatgebrauch und im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse verwerten.
(2) Fotoaufnahmen in der Veranstaltung durch den Teilnehmer sind in der Veranstaltung gestattet, soweit sie lediglich einen unwesentlichen Teil der Veranstaltung aufzeichnen oder der Teilnehmer sie zu privaten Zwecken erstellt. Der Teilnehmer ist aber selbst verantwortlich für die Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer und Dritter sowie sonstiger Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Eigentumsrechte). Film- & Tonaufnahmen wesentlicher Seminarpunkte (Inhalte) sind gänzlich untersagt.

8. Rücktritt des Veranstalters – Veranstaltungen I Retreats

(1) Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn der vorgesehene Trainer ohne Verschulden des Veranstalters krankheitsbedingt ausfällt und ein Ersatztrainer nicht zur Verfügung steht. Der Teilnehmer hat in diesem Fall nur einen Anspruch auf Rückerstattung seiner bereits bezahlten Teilnahmegebühren, anderweitige Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Soweit möglich, versucht der Veranstalter einen Ersatztermin anzubieten, auf den der Teilnehmer kostenfrei umbuchen kann.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn ohne sein Verschulden die vom Veranstalter gemietete Location und auch eine Ersatzlocation nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann.

9. Stornierung durch den Teilnehmer – Veranstaltungen I Retreats

(1) Der Teilnehmer kann außerhalb gesetzlicher Rechte oder anderweitig vereinbarter Rechte ohne Angabe von Gründen jederzeit den Vertrag stornieren. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Der Veranstalter kann bei einer Stornierung ohne weiteren Nachweis pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz für die Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungspauschalen betragen: – bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 30 % der Teilnahmegebühr – ab 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr. Es besteht gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Soweit der Teilnehmer eine Umbuchung auf einen anderen Termin vornimmt und der Veranstalter diese Umbuchung akzeptiert, bleibt maßgeblich für die Berechnung der vorgenannten Fristen der Vertragsschluss, der zu dem ersten Termin geführt hat, der umgebucht wurde; d.h. dass durch eine Umbuchung die Stornofristen nicht verlängert werden bzw. von neuem anfangen. Für jede Umbuchung oder kurzfristige Stornierung eines Veranstaltungstermins wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro netto erhoben.
(2) Soweit der Teilnehmer nachweist, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als die Stornierungspauschale oder gar kein Schaden entstanden ist, muss der Teilnehmer nur den geringeren Betrag oder, soweit kein Schaden entstanden ist, keine Stornopauschale bezahlen.
(3) Der Veranstalter kann anstelle der pauschalen Stornierungspauschalen auch die tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen.
(4) Soweit der Veranstalter pro Teilnehmer an die von ihm gemietete Veranstaltungsstätte eine Pauschale für Gastronomie/Catering usw. (Tagungspauschale) zahlen muss, so ist der Teilnehmer im Falle seiner Stornierung verpflichtet, diese Pauschale bzw. die dort entstandenen Stornierungskosten zu erstatten. Dies gilt entsprechend für andere Fremdkosten, die bei Dritten entstehen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer die Tagungspauschale oder sonstige Fremdkosten direkt dem jeweiligen Leistungsträger schuldet und der Leistungsträger diese Kosten beim Veranstalter geltend macht; insoweit ist der Teilnehmer zur Freistellung verpflichtet.
(5) Der Teilnehmer kann bei Stornierung zur Vermeidung von Stornierungskosten einen Ersatzteilnehmer stellen, soweit dieser die Zulassungskriterien erfüllt und die Veranstaltung noch nicht begonnen hat. Der Teilnehmer steht dafür ein, dass der Ersatzteilnehmer Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen erhält und diese akzeptiert. Der Veranstalter kann dem Wechsel des Teilnehmers nach eigenem Ermessen widersprechen.
 

10. Datenschutz

(1) Soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines vertraglichen oder vertragsähnlichen Kundenverhältnisses erforderlich ist, wird der Veranstalter die personenbezogenen Daten des Teilnehmers erheben, verarbeiten und nutzen. Im Übrigen wird er personenbezogene Daten nur nach vorheriger Einwilligung des Teilnehmers erheben, verarbeiten und nutzen. Seine personenbezogenen Daten werden nur zu dem in der Einwilligung erklärten Zweck und Umfang verwendet. So wird der Veranstalter den Teilnehmer beispielsweise nur nach entsprechender Einwilligung über seine Produkte und Dienstleistungen informieren. Seine Einwilligung kann der Teilnehmer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach Eingang des Widerrufs wird der Veranstalter seine Daten löschen. Den Widerruf senden Sie bitte an folgende Adresse: E-Mail: kontakt@sei-dankbar.de oder Postanschrift: sei dankbar by Christina Astor, Pommernstraße 2, 36093 Künzell
(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dienstleister. In diesem Fall wird sichergestellt, dass die Dienstleister die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzregeln und die sich aus diesem Datenschutzhinweis ergebenden Verpflichtungen einhalten. Zu einer Beauftragung von Dienstleistern kann es beispielsweise im Rahmen der Versendung von Waren oder Werbematerialien kommen.
(3) Im Übrigen hat kein Dritter Zugriff auf die personenbezogenen Daten des Teilnehmers. Der Veranstalter wird diese insbesondere nicht verkaufen oder in sonstiger Weise verwerten. Nur auf behördliche oder gesetzliche Anforderungen sowie bei gesetzlichen Mitteilungspflichten wird er die Daten verarbeiten, insbesondere an die staatlichen Stellen übermitteln.
(4) Der Veranstalter löscht die personenbezogenen Daten, wenn der mit den Daten verbundene Geschäftszweck weggefallen ist oder die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzregeln dies verlangen.
(5) Auf Wunsch des Teilnehmers wird der Veranstalter personenbezogene Daten ganz oder teilweise sperren. Soweit technisch möglich, kann der Teilnehmer auf diese Weise die Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für bestimmte Bereiche ausschließen.

11. Haftung des Veranstalters

(1) Der Veranstalter haftet für beim Teilnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
(2) Der Veranstalter haftet für beim Teilnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(3) Für beim Teilnehmer vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haften wir hingegen in vollem Umfang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.

12. Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung/Retreats. (2) Als Gerichtsstand wird Fulda vereinbart, wenn der Teilnehmer/Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Veranstalter ist allerdings berechtigt, in diesem Fall auch am Sitz des Teilnehmers/Kunden zu klagen.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

31. Mai 2023

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